Allgemeine Geschäftsbedingungen der MADLYX Media GmbH
§1. Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen
1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der MADLYX Media GmbH (nachfolgend „MADLYX“ genannt),
Holsteinischer Kamp 37, 22081 Hamburg, HRB 173704 (AG Hamburg), vertreten durch die Geschäftsführer
Eric Scheeper und Jan Rudolf Jahn und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Der Auftraggeber ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht
überwiegend seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft,
die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Gegenstand der AGB sind Werk- und Dienstleistungsverträge in den Bereichen Full-Service-Filmproduktion,
Contenterstellung (Fotos/Grafiken) und Social-Media-Marketing, die MADLYX mit seinen Auftraggebern
abschließt (Projekt).
4. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn,
MADLYX hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2. Vertragsschluss
1. Der Vertragsschluss mit MADLYX erfolgt durch die schriftliche Annahmeerklärung des von MADLYX
unterbreiteten Angebots mit Leistungsbeschreibung, Vergütungsregelung und gegebenenfalls Zeitplanung.
Die Annahme (Auftragserteilung) kann vom Auftraggeber innerhalb eines Monats nach Erhalt des Angebots
in Textform erklärt werden (z.B. E-Mail, SMS, Messenger-Dienst). Danach ist MADLYX nicht mehr an das
Angebot gebunden.
2. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber ist auch ein Vertragsschluss
möglich, in dem MADLYX ein Angebot des Auftraggebers annimmt. MADLYX wird den Inhalt des
Vertragsschlusses gegenüber dem Auftraggeber in Textform bestätigen (z.B. E-Mail, SMS, Messenger-
Dienst).
§3. Leistungsumfang des Vertrags, Leistungsänderungen, Ethischer Vorbehalt
1. Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang eines jeweiligen Projekts richtet sich nach dem jeweiligen
Auftrag. MADLYX schuldet die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden
Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.. Der Auftraggeber ist nicht
berechtigt die Arbeitsunterlagen, das Rohmaterial, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen
der Auftragserarbeitung auf Seiten von MADLYX angefertigt werden, herauszuverlangen.
2. MADLYX führt die Leistung nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen,
der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten aus. MADLYX schuldet dem
Auftraggeber durch ihre Leistungen im Rahmen des Projekts keinen bestimmten werblichen Erfolg. MADLYX
ist zudem nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung
spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die
zu den Zielgruppen des Auftraggebers zählen.
3. Im Rahmen des Auftrags besteht für MADLYX Gestaltungsfreiheit, außer es liegt ein freigegebenes
Storyboard des Auftraggebers vor, dann orientiert sich MADLYX an diesem schriftlichen Entwurf.
4. Dem Auftraggeber werden im Rahmen des Kostenmanagements vor Beginn jeder Kosten verursachenden
Fremdleistung, die nicht durch die vereinbarte Vergütung abgedeckt sind oder durch Dritte erbracht werden
jeweils vor Auslösen dieser Kosten entsprechende Kostenvoranschläge der Drittanbieter in Textform (§ 126 b
BGB) unterbreitet. Die Fremdkosten sind MADLYX verbindlich zu genehmigen. Mit der Umsetzung Kosten
verursachender Fremdleistungen wird MADLYX erst beginnen, wenn seitens des Auftraggebers eine
Freigabe dafür vorliegt. Verzögerungen, die durch eine verspätete Kostenfreigabe verursacht werden, hat
MADLYX nicht zu vertreten.
5. Der Auftraggeber kann, während eines Projekts Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich
vereinbarten Leistungsumfangs mit MADLYX vereinbaren. Voraussetzung ist, dass dadurch der Erfolg oder
die mit dem Projekt beabsichtigten Ergebnisse nicht gefährdet und die Kapazitäten von MADLYX nicht
überlastet werden. Ohne eine entsprechende Vereinbarung bleibt es bei den ursprünglich vereinbarten
Fristen, Vergütungssätzen und Leistungsinhalten. Wenn sich der Zusatzauftrag auf die zeitliche Abwicklung
der übrigen Leistungen auswirkt, muss dies im betreffenden Zusatzauftrag ebenfalls geregelt werden.
6. Für den Fall, dass der Auftraggeber während eines Projekts die Bearbeitung oder Veröffentlichungen von
Material wünscht, welches bei Vertragsschluss noch nicht bekannt war und welches nach Auffassung von
MADLYX ethisch nicht vertretbar ist oder dem Ansehen von MADLYX schaden könnte (z. B.
nationalsozialistisches Gedankengut, Menschenrechtsverletzungen, Tierquälerei), ist MADLYX berechtigt,
den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und sämtliche bis dahin angefallenen Kosten abzurechnen.
§4. Pflichten / Garantien des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber wird MADLYX nach besten Kräften bei der Umsetzung der vertraglich vereinbarten
Leistungen unterstützen und insbesondere Entwürfe, Vorschläge, und Vorlagen zeitnah überprüfen und
freigeben. Derartige Freigaben sind sodann verbindliche Ausgangsbasis für die weitere Leistungserbringung
durch MADLYX .
2. Der Auftraggeber stellt MADLYX alle für die Durchführung des Projekts benötigten Informationen, Daten,
Vorlagen und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von MADLYX sorgsam
behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt.
Sofern eine Rückgabe der Daten gewünscht ist, hat der Auftraggeber dies bei der Übergabe schriftlich
mitzuteilen. Ansonsten werden die Daten nach Zahlung der vereinbarten Vergütung archiviert oder
vernichtet. Der Auftraggeber wird MADLYX auf Wunsch sämtliche Texte und Materialien, die zur Produktion
benötigt werden, in digitaler Form zur Verfügung stellen.
3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an MADLYX übergebenen Informationen, Daten,
Vorlagen und Unterlagen berechtigt ist und dass diese von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen
dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter
sein, stellt der Auftraggeber MADLYX im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
4. Der Auftraggeber ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung seiner IT-Infrastruktur und eines etwaigen
Host Providing für einen Onlineshop oder Webseiten selbst verantwortlich. MADLYX übernimmt insoweit
niemals die Systemverantwortung.
§5. Genehmigungen / Erlaubnisse
1. MADLYX ist für die Einholung der Einverständniserklärungen der Protagonisten und
Drohnenaufstiegsgenehmigung im öffentlichen Raum verantwortlich.
2. Der Auftraggeber ist für die Einholung der Drehgenehmigungen und Drohnenaufstiegserlaubnisse auf
eigenen Privat- oder Firmengeländen verantwortlich.
§6. Vergütung, Rechnungstellung
1. Es gilt die im Vertrag oder Angebot vereinbarte Vergütung, die sich je nach Vereinbarung nach einem
Festpreis oder einer stundenweisen Abrechnung bemisst.
2. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sofort nach Rechnungserhalt fällig und innerhalb
von 7 Tagen ohne Abzug zu erbringen. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, kann MADLYX
neben den gesetzlichen Verzugszinsen eine Mahngebühr von 5,- € pro Mahnstufe einer Rechnung stellen.
Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung
unberührt.
3. MADLYX ist berechtigt, dem Auftraggeber Teilabrechnungen des kalkulierten Honorars bzw. des Festpreises
und der Fremdkosten zu stellen. Die Möglichkeit einer solchen Teilabrechnung besteht nach
Auftragserteilung von bis zu 50% des kalkulierten Honorars bzw. des Festpreises. Teilleistungen müssen
nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage
auf Seiten von MADLYX verfügbar sein.
4. Verzögert sich die Durchführung des Projekts aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so ist
MADLYX berechtigt bestimmte angebotene Leistungen neu zu kalkulieren und eine angemessene
Erhöhung der Vergütung verlangen und den ggf. vereinbarten Zeitplan angemessen verschieben. Bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann MADLYX auch Schadenersatzansprüche
geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
5. Ein vereinbarter Tagessatz besteht aus 8 Arbeitsstunden. Sollte diese geplante Arbeitszeit überschritten
werden kann MADLYX im eigenen Ermessen die Überstunden wie folgt ansetzen:
– Ab der 9. und 10. Stunde jeweils 100,-€ / Stunde pro Person
– Ab der 11. und 12. Stunde jeweils 150,- € / Stunde pro Person
– Ab der 13. Stunde jeweils 200,- € / Stunde pro Person
Ein Nacht-, Wochenend- oder Feiertagzuschlag wird nicht gesondert vereinbart.
6. Die Aufrechnung des Auftraggebers mit Gegenansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
7. Bei Änderungen oder Erweiterungen des Vertragsumfangs werden die Vertragspartner, sofern nicht bereits
eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart ist, eine angemessene Anpassung der vereinbarten Vergütung
vornehmen, die sich bezüglich der kalkulatorischen Grundlage an der bereits vereinbarten
Vergütungsregelung orientiert. Voraussetzung für die Vergütung von Änderungen oder Zusatzleistungen ist,
dass der Auftraggeber einen schriftlichen Zusatzauftrag erteilt hat, mit dem eine Einigung über die
zusätzliche Vergütung erfolgt ist.
8. Zusätzliche Kosten für den Aufwand und mögliche Gebühren einer beantragen
Drohnenaufstiegsgenehmigung sind gesondert von dem Auftraggeber zu tragen. Dies gilt auch für
entstandene Kosten bei einer Ablehnung einer Drohnenaufstiegsgenehmigung, sobald diese
ordnungsgemäß gestellt wurde.
§7. Besondere Vorschriften für Abonnementverträge
1. Einige der von MADLYX angebotenen Dienstleistungen können als Abonnement gebucht werden.
2. Die Laufzeit eines Abonnements beträgt je nach Wahl des Kunden drei, sechs oder zwölf Monate.
3. Die Gesamtkosten für das von dem Kunden gewählte Abonnement ergeben sich aus dem von MADLYX übersandten Angebot.
4. Die Gesamtkosten des gewählten Abonnements werden in monatlich gleichen Teilbeträgen berechnet und werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit
vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
5. Ein Abonnement endet mit dem Ablauf des vom Kunden gewählten Vertragszeitraums und verlängert sich nicht automatisch.
6. Da das Abonnement eine feste Laufzeit hat, ist es vor Ablauf des Vertragszeitraums nicht ordentlich kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die außerordentliche Kündigung muss schriftlich und unter Angabe des wichtigen Grundes erfolgen.
7. Im Fall der außerordentlichen Kündigung vor Ablauf des Vertragszeitraums erfolgt die Zurverfügungstellung der Produkte bis zum Ende des bereits in Rechnung gestellten und bezahlten Vertragszeitraums.
§8. Vertragsbeendigung, Stornierungen
1. Bricht der Auftraggeber während eines Projekts das Auftragsverhältnis ab oder kündigt dieses, aus Gründen,
die der Auftraggeber zu vertreten hat, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Vergütung der bis dato durch
MADLYX erbrachten Leistungen und eventuellen Auslagen sowie eventuelle Reise- und Stornokosten,
mindestens jedoch zur Zahlung von 25 % der vereinbarten Gesamtvergütung. Dem Auftraggeber bleibt der
Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten. Ein grundsätzlicher
Anspruch auf Fertigstellung der Werke und Arbeiten nach Auftragsabbruch, oder -kündigung seitens des
Auftraggebers entfällt.
2. Sagt der Auftraggeber einen von ihm zuvor zugesagten Shooting-/Drehtermin ab, ist er verpflichtet die
bereits angefallenen Reise- und etwaige Stornokosten zu tragen. Erfolgt eine Absage des Auftraggebers 24
Stunden oder kürzer vor dem angesetzten Termin, hat der Auftraggeber zusätzlich 50% der für den
Shooting-/Drehtermin angesetzten Vergütung zu tragen. Voraussetzung hierfür ist jeweils, dass der
Auftraggeber rechtzeitig über die Ansetzung des Shooting-/Drehtermins informiert worden ist.
3. MADLYX behält sich vor, für den Fall, dass ein zur Umsetzung eines Projekts angesetzter Termin (z.B.
Shooting-/Drehtermin) durch unvorhersehbare und unverschuldete Umstände ausfällt (z.B. aufgrund einer
Wetterabhängigkeit), diesen dem Auftraggeber ganz oder teilweise in Rechnung zu stellen.
§9. Beteiligung Dritter
1. MADLYX ist berechtigt zur Erfüllung der Vertragspflichten mit dritten Unternehmen und Personen
zusammenzuarbeiten. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat,
erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von
Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des jeweiligen Projekts und steht ausschließlich im
Ermessen von MADLYX . Der Auftraggeber ist verpflichtet Vollmachten zur Beauftragung der Dritten, sofern
erforderlich, unverzüglich zu erteilen.
2. Sofern die Beauftragung der Dritten im Namen und auf Rechnung von MADLYX erfolgt, besteht keine
Verpflichtung die Vertragskonditionen mit dem Dritten offenzulegen.
3. Sollte der Auftraggeber beabsichtigen Dritte zu beauftragen, die im Rahmen der Durchführung des Auftrages
mit MADLYX zusammenarbeiten sollen oder deren jeweilige Tätigkeitsbereiche sich kreuzen, verpflichtet
sich der Auftraggeber MADLYX vor der Beauftragung zu informieren. Die Parteien prüfen sodann die
weitere Auftragsdurchführung und ob eine vertrauensvolle und produktive Zusammenarbeit möglich ist.
Sollte dies nicht der Fall ist, ist MADLYX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen, es sei denn, dies
würde für den Auftraggeber eine unzumutbare Härte darstellen. Die bis dato durch MADLYX erbrachten
Leistungen wären vom Auftraggeber zu bezahlen.
4. Von MADLYX eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Der
Auftraggeber verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von MADLYX eingesetzten
Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von
MADLYX weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
§10. Lieferbedingungen, Gefahrübergang
1. Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, trägt MADLYX bei Lieferverpflichtungen das Versandrisiko, sofern
der Versand nicht von einem Dritten in Auftrag gegeben wird. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist,
gehen alle Risiken und Gefahren der Versendung auf diesen über, sobald die Ware von MADLYX an das
beauftragte Transportunternehmen übergeben worden ist.
2. Vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige
Mitwirkungspflichten gem. Ziffer 3 dieser AGB rechtzeitig erfüllt hat und die Termine von MADLYX schriftlich
bestätigt worden sind. Treten Verzögerungen auf die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann eine
fristgerechte Terminhaltung durch MADLYX nicht mehr gewährleistet werden.
§11. Vertraulichkeit
1. Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig unter Einschluss aller Mitarbeiter und sonstiger am Projekt
beteiligter Dritter, die Zugang zu Informationen der anderen Vertragspartei und/oder der vertraglichen
Leistungen haben, zu absoluter Vertraulichkeit hinsichtlich solcher Informationen gegenüber nicht beteiligten
Dritten und vorbehaltlosem Schutz dieser Vertraulichkeit.
2. Sollten Daten und Informationen aufgrund ihrer Art der strengen Geheimhaltung unterliegen, sind sie vom
Auftraggeber als solche zu kennzeichnen. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein
zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt
geworden sind. Die Beweislast für eine solche Ausnahme trägt die Partei, die sich auf den
Ausnahmetatbestand beruft.
§12. Urheberrechte, Nutzungsrechte
1. Die im Rahmen eines Projekts von MADLYX oder Ihren Fremddienstleistern erarbeiteten Werke sind als
persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann
als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht
erreicht ist.
2. MADLYX wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die
Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie
dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt MADLYX seine Verpflichtung durch Einräumung nicht
ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der
Einsatzdauer des Werks. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und
Veränderung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MADLYX.
3. MADLYX bleibt berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu
verwenden. MADLYX darf das erstellte Werk (z.B. Foto- und/oder Videomaterial für Showreels), für
Werbezwecke oder Dritte benutzen.
4. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben
vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei MADLYX.
5. Die Übertragung der Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung von MADLYX.
6. Soweit Werke von Dritten geschaffen werden, wird MADLYX dafür Sorge tragen, dass die vereinbarten
Nutzungs- und Verwertungsrechte des Dritten eingeholt und auf den Auftraggeber übertragen werden.
7. Die Leistungen und Werke von MADLYX (u.a. Entwürfe, Konzeptionen, Storyboards und Foto- und
Videoinhalte) dürfen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragter Dritter weder im Original noch
bei der Reproduktion geändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung, auch die von
Teilen des Werkes, ist unzulässig. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder
Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung
von MADLYX.
8. MADLYX hat das Recht, auf den erstellten Gestaltungen, Foto- und Filminhalten als Urheber genannt zu
werden, soweit dies nicht anders schriftlich vereinbart wurde.
9. Wiederholungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind
honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von MADLYX .
10. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Bestimmungen wird die
Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe von bis zu jeweils maximal des 2,5 fachen Honorars fällig,
deren genaue Höhe durch MADLYX in jedem Einzelfall nach billigem Ermessen bestimmt und im Streitfall
vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Vertragsstrafe wird nicht fällig, wenn der Auftraggeber
oder vom Auftraggeber beauftragter Dritter die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten haben. Über den Umfang
der Nutzung steht MADLYX ein Auskunftsanspruch zu.
11. MADLYX hält sich das Recht vor im Rahmen des vereinbarten Vertrags alle erstellten Inhalte und Daten
zeitlich unbegrenzt abzuspeichern und zu archivieren.
12. Die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatzanspruchs wegen eines
Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird aber auf einen solchen
Schadensersatzanspruch angerechnet.
§13. Beanstandungen, Gewährleistung
1. Für Mängel der gelieferten Leistungen und Produkte haftet MADLYX nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen. Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine
Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Ist der Auftraggeber
Verbraucher, gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Ist das Geschäft für beide Teile ein
Handelsgeschäft, so gilt die kaufmännische Rügepflicht des § 377 HGB.
2. Im Rahmen jedes Auftrags besteht eine künstlerische Gestaltungsfreiheit. Beanstandungen hinsichtlich der
künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
3. Sofern nicht anders mit dem Auftraggeber vereinbart, ist nach Layout-Vorlagen (insbesondere Filmschnitt,
Animationen, Konzeptentwürfe, Storyboards, Textentwürfe oder Bildbearbeitung) ein Korrekturlauf
(Änderungswünsche) enthalten, solange dieser sich an die vereinbarte Gestaltungsidee orientiert. Wünscht
der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten
Mehrkosten zu tragen.
4. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom
Original nicht beanstandet werden, sofern sie innerhalb der nach dem Stand der Technik üblichen
Toleranzen liegen. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck sowie dem
Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen und dem Endprodukt.
§14. Haftung
1. MADLYX haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit, bei Arglist oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für
Pflichtverletzungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von MADLYX oder seinen Erfüllungsgehilfen
beruhen.
2. Die Einschränkungen gemäß der Ziffern 12.1 gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen von MADLYX , wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
3. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch MADLYX erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen
wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen
gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze
verstoßen. MADLYX ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer
Tätigkeit bekannt werden. Der Auftraggeber stellt MADLYX von Ansprüchen Dritter frei, wenn MADLYX auf
ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat. Erachtet MADLYX für eine durchzuführende
Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution
für erforderlich, so trägt nach Absprache mit MADLYX die Kosten hierfür der Auftraggeber.
4. Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist MADLYX nicht verantwortlich. Insbesondere ist MADLYX
nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
5. Mit der Abnahme des Werkes / Produktes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit
von Text und Bild. Nach Freigabe haftet der Auftraggeber für Fehler.
6. MADLYX haftet nicht wegen in den Werbemaßnahmen möglicherweise enthaltenen Sachaussagen in
Bezug auf Produkte und Leistungen des Auftraggebers. MADLYX haftet auch nicht für design-, urheber- und
markenrechtliche Schutz der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge,
Konzeptionen und Entwürfe.
7. Wird die Umsetzung eines Projekts (z.B. Shooting-/Drehtermin) durch äußere Umstände verhindert oder
behindert, auf die MADLYX keinen Einfluss hat, wie wetterbedingte Umstände oder externe Geschehnisse,
haftet MADLYX hierfür nicht.
8. Soweit MADLYX auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen
Rechnung in Auftrag gibt, haftet MADLYX nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten
Leistungserbringer.
§15. Verwertungsgesellschaften, Künstlersozialkasse
1. Urheberrechtliche Ansprüche Dritter, insbesondere wenn sie von Verwertungsgesellschaften verwaltet
werden auf besondere Vergütung zur Abgeltung von Urheber- und Leistungsschutzrechten sowie des Rechts
am eigenen Bild gehen zulasten des Auftraggebers. MADLYX wird den Auftraggeber in Fällen, in denen ein
derartiger Anspruch eines Dritten erkennbar wird, rechtzeitig vor Verwendung des Materials in Kenntnis
setzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie
beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von MADLYX verauslagt, so verpflichtet
sich der Auftraggeber, diese MADLYX gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses erfolgen.
2. In der Zusammenarbeit mit MADLYX entfallen die Beiträge für die Künstlersozialkasse, da der Auftraggeber
die künstlerischen Leistungen von einer juristischen Person erhält.
§16. Schlussbestimmungen
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im
Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, der Sitz von MADLYX als Gerichtsstand vereinbart.
2. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen
beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen die der Schriftform unterliegen sind durch
die Textform gem. § 126 b BGB erfüllt. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist
Hamburg, es sei denn die Parteien haben im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart.
3. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn es aus demselben
Vertragsverhältnis stammt.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 07.01.2025
© Madlyx Media GmbH | 2026
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